Die Aufstellung der Kosten für den geplanten Zahnersatz orientiert sich an einem Befund. Der Zahnarzt stellt nach seiner Untersuchung einen bestimmten Sachverhalt fest, beispielsweise einem Patienten fehlt ein Zahn. So einzigartig wie jeder Mensch ist, so individuell und unterschiedlich können auch Befunde sein. Deswegen hat im Auftrag des Gesetzgebers ein Sachverständigengremium die Befunde systematisiert und in Klassen eingeteilt. Diese beschreiben, mit welchen technischen Mitteln ein bestimmter Befund "in der Regel" zu behandeln ist. Daraus abgeleitet erklärt sich der Begriff "Regelversorgung". An dieser Regelversorgung orientiert sich die Höhe des Festzuschusses der Krankenkasse.
Als Patient können Sie frei entscheiden, welchen Zahnersatz Sie wählen. Den Zuschuss Ihrer Krankenkasse behalten Sie auch dann, wenn Sie sich aus der Fülle der Möglichkeiten des modernen Zahnersatzangebotes für eine höherwertige Versorgung entscheiden sollten.
Der Festzuschuss deckt 50 bis 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Den höchsten Zuschuss (65 Prozent) erhält nur, wer sein Bonusheft über zehn Jahre regelmäßig geführt hat.
Die Stiftung Warentest hat in Finanztest 04/2007 Zusatzversicherungen für Zahnersatz bewertet. Das Ergebnis: Wenn eine Behandlung ansteht, macht der schnelle Abschluss einer solchen Zusatzversicherung keinen Sinn. Die ersten Leistungen aus der Police erhalten Sie nämlich frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Viele Versicherer schränken sogar in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren die Leistungen ein. Darüber hinaus sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages entscheiden, welche Leistungen Sie versichern möchten. Weitere Informationen zum Test erhalten Sie hier.
Für neuen Zahnersatz erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser ist unterteilt in Kassenleistung und Eigenanteil und beschreibt, welche Art und Umfang von Zahnersatz Ihr Zahnarzt für Sie plant. Neben der Höhe des Arzthonorars beinhaltet der HKP auch einen detaillierten Kostenvoranschlag des Dentallabors. Vor Beginn der Behandlung muss man den HKP bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen.
Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse gilt der HKP in der Regel sechs Monate.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Zahnersatz beträgt zwei Jahre auf Material- und Verarbeitungsfehler.
Es gibt viele Ausführungsmöglichkeiten bei der Versorgung mit Zahnersatz, deren Unterschiede sich auch im Preis darstellen. Ob eine Regelversorgung oder eine höherwertige, naturgetreue Versorgung. Er wird individuell für Sie in vielen Einzelschritten größtenteils in Handarbeit und exakt passend hergestellt. Zahnersatz, der alle medizinischen und technischen Anforderungen erfüllt, ist ein handwerkliches Meisterstück. Umfangreiche Wissen des Zahntechnikers auf dem Gebiet der Material- und Werkstoffkunde werden ebenso erwartet wie die sachgerechte Verarbeitung der Werkstoffe. Ohne tiefgehende Kenntnisse in Anatomie und Funktion des Kausystems ist Zahnersatz nicht befriedigend herzustellen.
Ebenso ist ästhetisches und künstlerisches Empfinden des Technikers für die Gestaltung eines natürlich wirkenden Zahnersatzes unverzichtbar.
Sie können Heute zwischen unterschiedlichen Edelmetalllegierung, Nichtedelmetalllegierungen (NEM), Titan oder Vollkeramik wählen. Jedes Material hat Vor- und Nachteile. Welcher Werkstoff für Sie am besten geeignet ist, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie Allergien, bereits verwendeten Legierungen aber auch von den Kosten.
Wir unterstützen Ihren Zahnarzt gerne in der Beratung.
Alle für Zahnersatz eingesetzten Materialien entsprechen dem Medizinproduktegesetz und sind auf ihre Verträglichkeit getestet und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Ihr Zahnarzt berät Sie gern über die Versorgungsalternativen. Dabei berücksichtigt er, welche Materialien bereits in Ihrem Mund vorhanden sind, um eventuelle Wechselwirkungen auszuschließen.
Zahnärzte und Dentallabore arbeiten meist jahrelang zusammen und bilden ein eingespieltes Team. Natürlich können Sie bei Ihrem Zahnarzt den Wunsch äußern, wo Ihr Zahnersatz hergestellt werden soll. Doch er muss Ihrem Wunsch nicht folgen, wenn er das nicht möchte.
Je nach System und Aufwand beim Implantieren variieren die Kosten für ein Implantat inklusive der zahntechnischen Arbeit grob geschätzt zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Dies hängt auch davon ab, ob zusätzlich begleitende oder vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Knochenaufbau, durchgeführt werden müssen. Die genauen Kosten kann Ihnen Ihr implantologisch tätiger Zahnarzt nach einer ausführlichen Untersuchung und Beratung im Rahmen eines Kostenvoranschlages nennen.
Ein Implantat kann man grundsätzlich als Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne einbringen. Das Implantat ersetzt die Wurzel und hält den auf den Implantaten befestigten Zahnersatz (Krone, Brücke etc.).
Ob ein Implantat gesetzt werden kann, muss der Zahnarzt oder Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg mit Ihnen besprechen. Es gibt einige Voraussetzungen, die zu beachten sind. Wir können durch die Implantat-Planungs-Software Simplant in enger Zusammenarbeit mit dem Behandler eine optimale Planung ermöglichen. Fragen Sie Ihren Zahnarzt.
Jeder Fall ist so individuell, dass Ihr Zahnarzt Ihnen mehrere Lösungen vorschlagen kann. Er wird Sie gerne ausführlich beraten – wenn gewünscht auch mit unserer Unterstützung.
Wir können Ihre Totalprothese über die statischen und allgemein funktionellen Gesichtspunkte hinaus individualisieren. Es ist möglich, die Zahnform, Zahnstellung und auch das Zahnfleisch so zu gestalten, dass es sich von den natürlichen Zähnen nicht unterscheidet. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, keramische Zähne zu verwenden. Ihr Zahnarzt berät Sie dazu gerne. Wir können durch Modelle oder Vorlagen diese Beratung unterstützen.